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Abrechnungen

In der Regel lassen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die von Therapeuten eingereichten Rechnungen durch Rechnungsprüfstellen analysieren. Die Rechnungsprüfstellen handeln dabei im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse.

Wenn Sie die Verordnungen, die Sie einreichen, nicht hundertprozentig korrekt aufbereiten, wird der Vorgang bemängelt und an Sie zur Korrektur zurückgeschickt.

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